Regelwerk

Änderungen vorbehalten, Stand: 13.05.2017

I. Allgemeines
II. Technisches Reglement für Standardklassen
III. Technisches Regelment für Sportklassen
IV. Technisches Reglement Oldtimerklassen
V. Umweltschutzregeln

I Allgemeines
Sicherheit

Auf der Veranstaltung von „VollgasWorth e.V.“ ist Sicherheit oberstes Gebot!
Es sind eine Vielzahl verschiedener Sicherheitseinrichtungen erforderlich. Während des Ziehens steht Sicherheit bei jedem immer an erster Stelle.
Jeder ist für die Sicherheit mitverantwortlich. Der Veranstalter, die Fahrer und die Zuschauer müssen usammenarbeiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Gewährleistungsausschluss

Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sports teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.
Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden. Nichts in diesem Reglement kann als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden.

Haftungsausschlussklausel

Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern und Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besucher und Helfern.

Allgemeine Hinweise

Starten dürfen nur Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis und gültigem Versicherungsschutz
Jeder Schlepper müssen einen GS-geprüften Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen. Eigenbaukonstruktionen nach DTTO-Richtlinien sind ebenfalls zulässig.
Grundsätzlich keine Gewichte in der Kabine
Gewichtsverlagerung nach vorne: von der Haube bis Vorderkante-Gewicht max. 100 cm (ab der Klasse B9 max. 140 cm)
Verlieren der Gewichte auf der Bahn führt zur Disqualifikation
Bei Gewichten hinter der Anhängerkupplung ist die Kette durch den Fahrer selber anzuhängen
Anhängepunkt: TÜV abgenommenes Zugmaul an serienmäßiger Befestigung ohne Umlenkung
Zugmaulhöhen: max. 80cm
Jeder Schlepper darf nur einmal je Klasse starten
Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Das Warmlaufen der Fahrzeuge ist nur im Stand gestattet
Raupenschlepper und Radlader kommen nicht in die Wertung
Schlepper mit Zwillingsbereifung werden nicht zugelassen
Die Startnummer ist so anzubringen, dass sie während des Ziehens vom Regiewagen zu lesen ist
Bei nicht erreichen der 20 m Marke ist ein Neustart möglich
Bei Schleppern mit Frontladern dürfen keine Arbeitsgeräte, z. B. Schaufel, Gabel etc. angebracht sein
Arbeitsgeräte in der Fronthydraulik sind nicht erlaubt
Hydraulische Oberlenker in der Fronthydraulik sind verboten
Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet, bei widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert
Beifahrer sind nicht gestattet
Den Anweisungen der Bahnbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten
Verliert ein Schlepper Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.
Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert.
Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung oder lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet wird nach Aufforderung.
Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort abgebrochen. Es folgt die Disqualifikation!
Nach jedem Durchgang ist Wiegen Pflicht. Gewogen wird der Schlepper mit Fahrer (Die Messungenauigkeit beträgt min. 50kg und max. 2% der jeweiligen Gewichtsklasse).

II. Technisches Reglement für Standardklassen


Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
Der Traktor muss angemeldet sein und gültigen TÜV haben.
Nachgerüstete Turbolader sind nicht zulässig.
Steigbegrenzer sind keine Pflicht, aber für alle Schlepper empfohlen.
Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.
Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Nenndrehzahl nicht überschreiten.
Es ist nur Gummibereifung erlaubt. Die Verwendung von Zwillingsbereifung ist nicht zulässig.
Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein Zugmaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm liegt.
Das Zugmaul muss in alle Richtungen starr sein und entsprechend stabil befestigt sein.
Jeder Schlepper muss an einer leicht zugänglichen Stelle am Motor mit einem optischen Bezugspunkt versehen werden können, der die Messung der Drehzahl des Motors mit einem berührungslosen Drehzahlmesser zulässt.

III. Technisches Reglement für Sportklassen


Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein.
Eine Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Turbolader dürfen nicht offen liegen, sondern müssen entweder unter einer Metallmotorhaube positioniert sein oder mit einem 3mm Blech abgeschirmt werden.
Der Turboeinlass darf max. 68mm betragen. Ansonsten muss auf 68mm verjüngt werden.
Jeder Traktor muss an einer leicht zugänglichen Stelle am Motor mit einem optischen Bezugspunkt versehen werden können, der die Messung der Drehzahl des Motors mit einem berührungslosen Drehzahlmesser zulässt.
Steigbegrenzer sind für Schlepper Pflicht, bei denen der Anhängepunkt (Zugmaul) oberhalb des Mittelpunktes der Hinterachse liegt. Die Unterlenker können als Bestandteil der Steigbegrenzer genutzt werden, sie müssen jedoch mechanisch arretiert sein.
Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
Das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief darf nicht überschritten werden.
Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.
Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Nenndrehzahl nicht mehr als 15% überschreiten. Max. 2.700 min-1 Motordrehzahl ist zulässig.
Die Basis des Traktors muss von einem vorderradgesteuerten Standardtraktor sein. Es ist äußerlich im Antriebsstrang kein markenfremdes Teil am Traktor erlaubt. (z.B. Kein John Deere Hinterteil mit einem IH Motor). Der Traktor muss das serienmäßige Aussehen behalten.
Jeder Starter muss sich einer technischen Überprüfung unterziehen!
Bei Turbomotoren muss ein sichtbares Kreuz im Auspuff, wenn möglich im senkrechten Teil, eingebaut sein. Bei mehr als 102mm Innendurchmesser des Abgasrohres ist ein zweites Kreuz 45 Grad verdreht zu montieren.Die Kreuze, mit Abstand zueinander von max. 25mm, dürfen jedoch nicht weiter als 250mm zum Abgasgehäuse montiert sein. Dies muss mit M10 (8.8) Schrauben ausgeführt sein. Die Schraubenköpfe müssen sichtbar sein.

IV. Technisches Reglement Oldtimerklassen

Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
Der Traktor muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Der Motor muss original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben.(Rotes Kennzeichen ist erlaubt)
Es sind nur vom Werk eingebaute Turbolader erlaubt. Falls ein nachgerüsteter Turbolader bzw. Ladeluftkühler vorhanden ist, erhält er keine Starterlaubnis und wird disqualifiziert.
Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
Die Motordrehzahl darf die serienmäßig zulässige Maximaldrehzahl (max. 2700 U/min) nicht übersteigen, außer sie beträgt im Originalzustand mehr.
Eine Überprüfung der Original-Leistungsangaben behält sich der Veranstalter vor.
Original Rad- und Zusatzgewichte sind erlaubt. Gewichte in einer Fronthydraulik sind nicht zugelassen.

V. Umweltschutzregeln

Alle aus einem Fahrzeug ausgelaufenen Flüssigkeiten müssen in einem speziell dafür konstruierten, an dem Fahrzeug montierten Behälter so aufgefangen werden, dass diese Flüssigkeiten nicht ins Erdreich gelangen können.
Verliert ein Schlepper trotzdem Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, so trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.